Mindestlohn erhöht aber nicht berücksichtigt?
Dein Lohnzettel zeigt noch den alten Betrag – obwohl der Mindestlohn längst gestiegen ist. Das ist nicht okay, und du musst das nicht einfach hinnehmen.
Seit der letzten Mindestlohnerhöhung haben Arbeitnehmer Anspruch auf den neuen, höheren Stundenlohn – und zwar automatisch. Wenn dein Arbeitgeber das auf deinem Lohnzettel nicht berücksichtigt, behält er dir Geld vor, das dir gesetzlich zusteht. Viele trauen sich nicht, das anzusprechen – aus Angst oder weil sie nicht wissen, wie. Jura-Jule, deine digitale Schreibhilfe, formuliert dein Schreiben an den Arbeitgeber – klar, sachlich und fertig zum Abschicken.
Typische Fälle
- Dein Stundenlohn wurde nach der Mindestlohnerhöhung nicht angepasst
- Auf deiner Lohnabrechnung steht noch der alte Mindestlohn
- Du arbeitest Minijob und bekommst weniger als den aktuellen Mindestlohn
- Dein Arbeitgeber behauptet, die Erhöhung gelte für dich nicht
- Du hast Nachzahlung für vergangene Monate nicht erhalten
Häufige Fragen
Habe ich wirklich Anspruch auf den erhöhten Mindestlohn?
Ja – der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland, auch für Minijobber. Dein Arbeitgeber muss ihn automatisch anpassen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht reagiert?
Du kannst deinen Arbeitgeber schriftlich auf die Anpassung hinweisen. Jura-Jule formuliert dieses Schreiben für dich – du entscheidest selbst, ob du es abschickst.
Ersetzt Jura-Jule eine individuelle Beratung?
Nein – Jura-Jule ist eine digitale Schreibhilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei komplexen Fragen empfehlen wir dir, zusätzlich eine Fachperson zu kontaktieren.
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