Kaution nicht zurückbekommen? Jule hilft beim Schreiben.
Du bist ausgezogen — und seit Monaten Funkstille beim Vermieter? Es ist dein Geld. Jule formuliert dein Schreiben zur Rückforderung.
Vermieter dürfen die Kaution nicht beliebig lange einbehalten. Üblicherweise akzeptiert wird eine Abrechnungsfrist von 3–6 Monaten nach Auszug. Wenn keine berechtigten Forderungen offen sind, hast du Anspruch auf Rückzahlung. Jule formuliert ein höfliches, aber bestimmtes Schreiben mit Frist und Kontoangaben.
Typische Fälle
- Der Vermieter meldet sich seit Monaten nicht
- Es werden Schäden behauptet, ohne Belege
- Die Abnahmeerklärung war ohne Mängel
- Ein Teil der Kaution wird einbehalten — länger als üblich
- Du brauchst eine konkrete Aufstellung
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Üblicherweise 3–6 Monate, wenn keine Forderungen mehr offen sind.
Was, wenn Schäden behauptet werden?
Du kannst Belege und eine Kostenaufstellung verlangen — Jule formuliert das.
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